– CG en allemand –

Allgemeine Dienstleistungsbedingungen von HELP Reisebegleitung

Sehr geehrte Reisegäste,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der HELP Reisebegleitung im Beauftragungsfall zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Beauftragung sorgfältig durch.

1 Geltungsbereich dieser Reisebedingungen, Stellung von HELP Reisebegleitung

HELP Reisebegleitung führt ausschließlich Dienstleistungen in den Bereichen der Pflege sowie der Begleitung bzw. der Betreuung durch. HELP Reisebegleitung ist NICHT zuständig für die Buchung von Reisen und anderen organisatorischen Reiseformularien.

2 Gruppenreisen

Die Größe einer Gruppe darf max. 5 Personen pro Reisebegleiter betragen.

3 Abschluss des Dienstleistungsvertrages, Verpflichtungen der Begleitperson

Die Begleitung beginnt mit der schriftlichen Beauftragung durch einen Dienstleistungsvertrag mit HELP Reisebegleitung zu dem von Ihnen angegebenen Zeitraum.

Das Reisegebiet von HELP Reisebegleitung ist Europa mit folgenden Ländern:

  • Norwegen
  • Finnland
  • Schweden
  • Dänemark
  • Niederlande
  • Belgien
  • Luxemburg
  • England
  • Frankreich
  • Monaco
  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz
  • Andorra
  • Spanien
  • Mallorca
  • Portugal
  • Italien

Einzelne Dienstleistungen, die wir anbieten, im Überblick:

  • Grund- und Behandlungspflege
  • Begleitservice zu den von Ihnen gewünschten Örtlichkeiten sowie während der Reise
  • Betreuung
  • Treffpunkt zur Abreise nach Ihren Wünschen
  • Auf Wunsch Kennenlernen Ihrer Begleitperson vor Reiseantritt (gegen Gebühr)
  • Die gewünschten Leistungen sollten zeitnah besprochen sein, um die Intensität der Versorgung zu ermöglichen.

4 Bezahlung

Nach Vertragsabschluss ist die Bezahlung der Reisedienstleistung in voller Höhe zu leisten.

5 Abschnitt für zukünftige Ergänzungen (leer)

6 Leistungsänderungen

HELP Reisebegleitung ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

7 Preiserhöhung

HELP Reisebegleitung behält sich vor, den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Aufwände für die Gewährleistung der vereinbarten Dienstleistungen zu ändern.

8 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

Kündigt der Kunde bis 2 Wochen vor Reisebeginn die Reiseassistenz, dann fallen 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Reisekosten an.

Kündigt der Kunde unter 2 Wochen vor Reisebeginn die Reiseassistenz, so fallen 100 Prozent der vertraglich vereinbarten Reisekosten an.

9 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Dienstleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Dienstleistungspreises.

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

HELP Reisebegleitung kann den Dienstleistungsvertrag auch vor Assistenzbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von HELP Reisebegleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Dienstleistungsvertrages gerechtfertigt ist.

Eine Rückzahlung des geleisteten Reisebegleitungsentgeltes ist unter den Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Vertragskündigung nicht mehr möglich.

11 Sonderkündigungsrecht

Sollte der Dienstleistungsempfänger unerwartet die Reiseassistenz abbrechen müssen, ist eine Rückzahlung des Dienstleistungsentgeltes nicht möglich.

12 Beschränkung der Haftung

Ausfall der Reisebegleitung: Sollte die Reisebegleitung von HELP Reisebegleitung aus akuten Gründen ausfallen, so wird HELP Reisebegleitung versuchen, eine Ersatzbegleitung zu organisieren. Allerdings ohne Haftung und Rechtsanspruch.

13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseassistenz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reiseassistenz geltend zu machen.

Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber HELP Reisebegleitung unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HELP Reisebegleitung findet ausschließlich europäisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen HELP Reisebegleitung im Ausland für die Haftung von HELP Reisebegleitung dem Grunde nach nicht europäisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich europäisches Recht Anwendung.

Der Kunde kann HELP Reisebegleitung nur am Firmensitz verklagen. Der Gerichtsstandort ist Merzig/Saarland.